Impressum
Unternehmensangaben gemäß §5 Telemediengesetz fbnSTUDIO Ferri Nguyen Architekten PartGmbB
Viktoriastraße 12
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 151 27534945
E-Mail: info@fbnstudio.de Web: www.fbnstudio.de
Inhaber: Jessica Ferri, Architektin, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Nr. 22079 Viet Anh Nguyen, Architekt, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Nr. 22562 Die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt/Main – PR 2984
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 328350181
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Jessica Ferri, Viet Anh Nguyen
Zuständige Aufsichtsbehörde bzw. Kammer: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden, Deutschland Telefon (+49) 611 17 38-0
E-Mail info@akh.de
www.akh.de
Die berufsrechtlichen Regelungen sowie die Satzung der AKH können über die Homepage der Architekten- und Stadtplanerkammer unter der Rubrik “Recht” eingesehen und abgerufen werden.
www.akh.de/service/recht/
© Copyright 2022 – Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken und Pläne, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei fbnSTUDIO Ferri Nguyen Architekten PartG mbB. Jede unberechtigte Verwendung (insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung) dieser urheberrechtsgeschützten Inhalte sind daher untersagt. Wenn Sie beabsichtigen, diese Inhalte oder Teile davon zu verwenden, kontaktieren Sie und bitte im Voraus unter den oben stehenden Angaben.
Haftungshinweis: trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Das Impressum gilt auch für unsere Social Media-Profile: Instagram, LinkedIn und Facebook
Außergerichtliche Streitschlichtung: Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß § 7 der Schlichtungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Antrag ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden (www.akh.de/Schlichtung).